Gesamtkirchengemeinde

Die Gremien der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Freiburg

Der Katholische Gesamtstiftungsrat
 
Das beschließende Organ der Katholischen Gesamtkirchengemeinde Freiburg ist der Katholische Gesamtstiftungsrat. Ihm gehören von jeder Mitgliedskirchengemeinde ein bis drei Mitglieder an. Zusätzlich zu den dann insgesamt vierzig Laienmitgliedern kommen noch 10 Geistliche hinzu. Der Dekan und die/der Vorsitzende des Dekanatsrates sind kraft Amtes Mitglied des Gesamtstiftungsrates.
 
Der Katholische Gesamtstiftungsrat entscheidet über alle wichtigen und grundsätzlichen Maßnahmen. Er beschließt den Haushalt der Gesamtkirchengemeinde und die Bestellung des Geschäftsführers.


Der Verwaltungs- Finanz- und Personalausschuss
 
Dieser besteht aus sieben Laienmitgliedern und 3 Geistlichen aus dem Kreis des Katholischen Gesamtstiftungsrat. Er ist vor allem für die Beschlussfassung über die laufenden Vermögens- und Personalangelegenheiten zuständig.
 

Der Kindergartenausschuss
 
Er besteht aus fünf beschließenden und fünf beratenden Mitgliedern. Er ist befugt, mit der Stadt Freiburg über die Finanzierungsangelegenheiten zu verhandeln und hat das Mandat, über die Zuschussrichtlinien der Stadt Freiburg zu beschließen. Gleiches gilt für die Richtlinien der Bauzuzuschüsse für die Kindertagesstätten bzw. die Festsetzung der Elternbeiträge.

 
 
 

 
Organigramm Gesamtkirchengemeinde Freiburg