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Religionsverschiedenheit
Wenn ein Partner nicht christlich getauft ist oder gar nicht an Gott glaubt?
Auch eine Eheschließung mit einem nichtgetauften
Partner, oder mit jemandem, der nicht an Gott glaubt, kann kirchlich
gefeiert werden. Allerdings muss der nichtchristliche oder
nichtglaubende Partner die wesentlichen Elemente der Ehe aus
evangelischer bzw. katholischer Sicht bejahen.
Es gibt dafür eigene
Texte, die die Gewissensüberzeugung des nichtgetauften oder
nichtglaubenden Partners respektieren. Ihr Pfarramt oder wir
unterstützen Sie gerne.
Ein Beispiel:
Katholisch-islamische Ehe
 Zur
Zeit leben etwa 3 Millionen Muslime, Menschen islamischen Glaubens, in
der Bundesrepublik Deutschland. Das sind mehr als 3 % der
Gesamtbevölkerung. Immer häufiger wählen junge Menschen islamischen
Glaubens einen Lebenspartner katholischen Bekenntnisses und möchten
eine katholisch-islamische Ehe schließen. Damit kann es Probleme geben.
Denn wenn junge Menschen verschiedener kultureller Herkunft hierzulande
auch gemeinsam in Schule und Freizeit aufwachsen, bleiben sie doch, je
nach Stärke ihrer Bindung, den ererbten Vorstellunghen von Ehe und
Familie verhaftet und verpflichtet.
Die Handreichung "Katholisch-islamische Ehen"
[2,7 MB] aus der Erzdiözese Köln will
künftigen katholisch-islamischen Eheleuten helfen, die Gemeinsamkeiten
und Unterschiede im katholischen und islamischen Eheverständnis und
Eherecht kennen zu lernen, um Entscheidungsgrundlagen zu gewinnen und
zwischen Handlungsmöglichkeiten wählen zu können. Die Darstellung soll
auch Seelsorgern helfen, an die sich katholisch-islamische Paare mit
der Bitte wenden, dass die katholische Kirche ihre Eheschließung
akzeptiere, schütze und segne.
Bestelladresse:
Erzbischöfliches Generalvikariat Köln
Presseamt
Marzellenstr. 32, 50668 Köln
Telefon: 0221 / 1642-1411 Telefax: 0221 / 1642-1610
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