In diesem Falle muss bei katholischen
Trauungen erst geprüft werden, ob die geschiedene Ehe in kirchlicher
Sicht gültig ist oder nicht. Unter bestimmten Umständen kann ein
Ehenichtigkeitsverfahren angestrebt werden. Ein persönliches Gespräch
mit einem Seelsorger/einer Seelsorgerin hilft weiter.
In
der evangelischen Kirche ist eine Wiederverheiratung grundsätzlich
möglich. Beim Traugespräch wird hier mit dem Seelsorger oder der
Seelsorgerin über das Scheitern der vorhergehenden Ehe gesprochen und
nach Chancen für die neue Ehe gesucht.