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Wann wurde das Erzbistum Freiburg gegründet?

 
Dr. Christoph Schmider, Erzb. Archivdirektor
 
 
Im Jahr 2002, da das Erzbistum sein 175-jähriges Bestehen feiert, die Frage zu stellen, seit wann es besteht, scheint absurd: Seit 1827 natürlich, denn sonst gäbe es wohl 2002 kein Jubiläum! Doch diese Frage ist keineswegs so überflüssig und wird völlig zu Recht immer wieder gestellt - wobei es darüber nicht unbedingt zu einem Streit kommen muss, in dem letztlich der Bistumsarchivar als Vermittler angerufen wird, wie vor nicht allzu langer Zeit geschehen: Da wollte in einer Kirchengemeinde der Verfasser des neuen Kirchenführers 1821 als Gründungsjahr der Erzdiözese angeben, wohingegen der Pfarrer fest davon überzeugt war, dass das richtige Datum 1827 sei, könne er sich doch noch gut an das 150-jährige Bistumsjubiläum im Jahr 1977 erinnern. Manche Historiker fechten diesen Streit gewissermaßen in der eigenen Brust aus, was sich daran zeigt, dass sie von 1821/27 als dem Entstehungsdatum des Erzbistums sprechen. Und Erzbischof Oskar Saier scheint sich ebenfalls in einem gewissen Zwiespalt zu befinden, wenn er seinen Fastenhirtenbrief 2002 mit der Feststellung beginnt, "in diesem Jahr wird das Erzbistum Freiburg 175 Jahre alt", nur um ein paar Sätze später die päpstliche Bulle "Provida solersque" vom 16. August 1821 zu erwähnen und festzuhalten, durch sie sei das Bistum Konstanz aufgelöst "und die Oberrheinische Kirchenprovinz mit dem Erzbistum Freiburg gegründet" worden.
 
Richtig sind beide Daten, 1821 ebenso wie 1827 - es kommt nur darauf an, ob man die Frage unter kirchenrechtlichen oder pragmatischen Gesichtspunkten betrachtet. Erzbischof Saier ist wie kaum ein anderer dafür geeignet, beide möglichen Positionen zugleich zu vertreten: Als studierter Kirchenrechtler weiß er natürlich, dass nur der Papst ein Bistum errichten kann und somit 1821 das korrekte Gründungsjahr der Erzdiözese ist, als praktisch denkender Mensch sieht er aber auch, dass ihre eigentliche Existenz mit dem Tag der Inthronisation des ersten Erzbischofs Bernhard Boll am 21. Oktober 1827 beginnt. Daher dient auch das Jahr 1827 als Anlass für das 175-jährige Jubiläum 2002, wie es schon die Grundlage für die Feier des 150. Geburtstags im Jahr 1977 und die Jahrhundertfeier 1927 gewesen war.
 
Um die Verwirrung um das "richtige" Entstehungsjahr der Erzdiözese Freiburg noch ein wenig größer zu machen, könnte man nun auch noch das Datum der am 23. Dezember 1820 vom badischen Großherzog erlassenen Dotationsurkunde ins Spiel bringen und dieses als Geburtstag des Erzbistums betrachten: Damit es tatsächlich ins Leben treten konnte, mussten die finanziellen Grundlagen gelegt werden, was nur der Staat konnte, der die Kirche einige Jahre zuvor in der so genannten Säkularisation enteignet hatte.
 
Die Frage nach dem "richtigen" Gründungsdatum des Erzbistums Freiburg, so unnötig sie zu sein scheint, führt bei näherem Hinsehen ganz schnell auf das komplizierte Gebiet des Verhältnisses von Kirche und Staat - dass die Kirche nicht allein auf der Welt ist, sondern sich stets von neuem mit irgendwelchen Staatsgebilden zu arrangieren hatte, mussten ihre Mitglieder immer wieder, teils auf drastische Weise, erfahren. Näher darauf einzugehen führte zu weit, aber vielleicht kann es hilfreich für das Verständnis mancher Besonderheit der Geschichte des Erzbistums Freiburg sein, einen Blick auf die Vorgeschichte seiner Entstehung zu werfen, die lange vor 1821/27 beginnt.
 
Nachdem sich im Gefolge der Reformation in den protestantischen Territorien die Idee des Landeskirchentums und des Summepiskopats - wonach also der Landesherr zugleich oberster Bischof "seiner" Kirche ist - durchgesetzt hatte, wurde spätestens seit der Zeit Josephs II. das darauf aufbauende Prinzip des Staatskirchentums politisches Allgemeingut. Danach sollte sich auch die katholische Kirche wie alle anderen Religionsgemeinschaften dem Staat unterordnen und sich von der Vorstellung zweier gleichgestellter Gewalten - oder gar vom Vorrang der Kirche vor dem Staat! - verabschieden. Und mehr noch: Das Staatskirchentum verlangte geradezu zwingend nach einer Übereinstimmung von Landes- und Bistumsgrenzen und nach einem im Lande residierenden und den staatlichen Gesetzen unterstellten Bischof.
 
Die grundlegende territoriale Neugestaltung Mitteleuropas in der Folge der durch die Französische Revolution ausgelösten Kriege bot den in Südwestdeutschland übrig gebliebenen, zumeist erheblich vergrößerten Ländern die Chance, mit guten Erfolgsaussichten die Schaffung von Landesbistümern anzustreben. Kirchenrechtlich möglich geworden war dies durch das Vorbild des 1801 vom Heiligen Stuhl mit Napoleon geschlossenen Konkordats, und für die neuen südwestdeutschen Kurfürsten, Großherzöge und Könige war es selbstverständlich Ehrensache, dem großen Vorbild nachzueifern.
 
Formal bestanden auch nach dem "Reichsdeputationshauptschluss" von 1803 die alten Bistümer einstweilen noch fort. Sie erstreckten sich nun fast allesamt auf die Territorien mehrerer Staaten, wie umgekehrt die Katholiken der neuen Staatsgebilde zumeist keiner einheitlichen kirchlichen Obrigkeit unterstanden. Das Bistum Konstanz etwa umfasste zu Beginn des 19. Jahrhunderts badisches, hohenzollerisches, württembergisches, bayerisches, österreichisches und schweizerisches Gebiet, die katholischen Badener gehörten im Jahr 1806 zu den Bistümern Konstanz, Mainz, Speyer, Straßburg, Worms und Würzburg.
 
Wie kompliziert die Entwicklungen waren, die letztlich zu einer neuen Bistumsgliederung führen sollten, zeigt sich schon an ihrer langem Dauer. Die fünf südwestdeutschen Mittelstaaten Baden, Hessen-Darmstadt, Hessen-Kassel, Nassau und Württemberg waren sich in ihrer Forderung nach Landesbistümern einig und stimmten auch in der Einschätzung überein, dass sie aus taktischen Gründen dem Heiligen Stuhl gegenüber gemeinsam auftreten sollten. So fanden sie sich im Jahr 1818 in Frankfurt zu einer Konferenz zusammen, um bald darauf mit Rom über die Gestalt der neuen Bistümer zu verhandeln. Nach und nach wurde man sich so weit einig, dass Papst Pius VII. mit der Bulle "Provida solersque" vom 16. August 1821 die Freiburger oder Oberrheinische Kirchenprovinz errichten, die Bistumsgrenzen umschreiben und die materielle und finanzielle Ausstattung der Bistümer festlegen konnte. Sitz des Metropoliten wurde Freiburg, Suffragansitze wurden Fulda, Limburg, Mainz und Rottenburg - wobei die Bistümer Fulda und Limburg seit dem Preußenkonkordat von 1929 nicht mehr zur Oberrheinischen Kirchenprovinz gehören.
 
Auf dem Gebiet des heutigen Baden-Württemberg waren somit zwei große Bistümer neu entstanden. Das Bistum Rottenburg entsprach in seinen Grenzen dem Königreich Württemberg, während zum Erzbistum Freiburg außer dem Großherzogtum Baden auch die beiden Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen gehörten. Aus Sicht des badischen Staates war das angestrebte Ziel erreicht, denn nun unterstanden alle katholischen Untertanen der Jurisdiktion des in Freiburg residierenden Erzbischofs, während zuvor gleich sechs Bistümer für Baden zuständig gewesen waren. Dies vereinfachte die Kirchenpolitik erheblich und hatte zugleich für den Staat den Vorteil, den Bischof nunmehr als Bürger im eigenen Lande zu haben und ihn, wann immer es nötig schien, per Arm des Gesetzes zur Botmäßigkeit bewegen zu können.
 
Die Verhandlungen, die letztlich zur Errichtung der Oberrheinischen Kirchenprovinz führten, waren von Anfang an schwierig gewesen, und 1821 waren längst noch nicht alle Probleme gelöst. Insbesondere die Suche nach einer Persönlichkeit von ausreichendem Format für das Metropolitenamt bereitete allen Beteiligten großes Kopfzerbrechen. Favorit der badischen Regierung war ursprünglich der Konstanzer Generalvikar und Bistumsverweser Ignaz Heinrich von Wessenberg (1774-1860), der Rückhalt auch beim aufgeklärten Bürgertum und bei weiten Teilen des Klerus gehabt hätte, für Rom aber als angeblicher "Quertreiber" nicht annehmbar war.
 
Eine weitere, mit der Kandidatenfrage eng verbundene Schwierigkeit lag in der auf den Frankfurter Konferenzen erarbeiteten so genannten "Kirchenpragmatik" begründet. Mit ihr hatten die fünf Staaten die Grundlagen zu einer Kirchenverfassung gelegt, die die Rechtsverhältnisse der katholischen Kirche einheitlich regeln sollte. Sie enthielt in der ursprünglichen Version eine Reihe von Bestimmungen, die für den Heiligen Stuhl indiskutabel waren, und wurde erst in einer zweiten, etwas abgemilderten Fassung für ihn zur Not akzeptabel. Der zukünftige Erzbischof sollte nach dem Willen der badischen Regierung die Grundsätze der "Kirchenpragmatik" anerkennen.
 
Karlsruhes "Ersatzmann" für Wessenberg, der zunächst auch von Rom akzeptierte Freiburger Professor für Moraltheologie Ferdinand Geminian Wanker (1758-1824), hatte sich auf die erste Fassung verpflichtet und dadurch seine Chancen auf ein Minimum reduziert; sein Tod am 19. Januar 1824 machte ohnehin eine andere Lösung notwendig. Bernhard Boll schließlich, der erster Freiburger Erzbischof werden sollte, kam unmittelbar nach Wankers Tod ernsthaft ins Gespräch. Obwohl er mitnichten ein strikter Gegner Wessenbergs war, was ihn dem Heiligen Stuhl etwas suspekt machte, wurde er nach weiteren langwierigen Verhandlungen zuletzt von beiden Seiten akzeptiert. Bis es so weit war, bis auch alle anderen mit der Bistumsgründung zusammenhängenden Probleme - darunter zahlreiche weitere Personalfragen - gelöst waren, ging noch viel Zeit ins Land. Insgesamt wurden es letztlich jene sechs Jahre, die zwischen der juristischen und der wirklichen Bistumsgründung liegen und noch heute bisweilen für Verwirrung sorgen.