
EntscheidungenDie katholische Kirche versteht sich als Gemeinschaft von Menschen, die von Gott zusammengerufen wird. Sie ist nicht für sich selbst da. Sie will die Botschaft von der Liebe Gottes in dieser Welt sichtbar machen und die Menschen auf dem Weg Jesu Christi zu Gott führen. Dazu sind alle ohne Unterschied eingeladen. Jeder kann frei entscheiden, diese Einladung anzunehmen oder abzulehnen.
In Deutschland machen in den letzten Jahren viele Menschen von der Möglichkeit Gebrauch, aus der Kirche auszutreten, nicht selten aus finanziellen Gründen. Doch auch Enttäuschungen und Ärger über negative Erfahrungen in der Kirche oder Zweifel am christlichen Glauben selbst spielen dabei oft eine Rolle. Die Kirche bedauert es sehr, wenn sie durch eigene Fehler und Versäumnisse dazu beigetragen hat, daß ein Mensch sich von ihr abwendet. Doch selten liegen die Fehler nur auf einer Seite. Die Kirche muß die Entscheidung zu einem Kirchenaustritt zwar akzeptieren, kann sie jedoch nicht gutheißen. Denn durch einen Kirchenaustritt hat ein katholischer Christ seine grundlegende Pflicht, die Gemeinschaft mit der Kirche immer zu wahren, tief verletzt, und gefährdet sein religiöses Leben. Auswirkungen des Kirchenaustritts: In die Kirche kommt man durch die Taufe, die einen Menschen zutiefst mit Jesus Christus verbindet. Diese Verbindung kann nicht durch einen Kirchenaustritt aufgelöst werden. Ein Kirchenaustritt schränkt die Teilnahme am kirchlichen Leben stark ein. Dies ist vielen nicht bewußt, da bei der Austrittserklärung vor dem Amtsgericht die kirchlichen Konsequenzen nicht zur Sprache kommen. Wer sich offiziell von der Kirche lossagt, befreit sich nicht nur von bestimmten kirchlichen Pflichten - also z.B. von der Pflicht, in Form der Kirchensteuer die vielfältigen Aufgaben der Kirche mitzutragen. Zugleich verliert man auch fast alle Rechte der Kirchengliedschaft: etwa das Recht zum Empfang von Sakramenten oder das Recht, Ämter und Dienste in der Kirche zu übernehmen und auszuüben (z.B. das Patenamt bei Taufe und Firmung oder liturgische Aufgaben im Gottesdienst). Auch die Kinder können davon betroffen sein: Wenn nämlich beide Eltern aus der Kirche ausgetreten sind, kann ihr Kind in der Regel nur dann getauft werden, wenn ein katholischer Christ (z.B. aus der Verwandtschaft) sich verpflichtet, das Kind in den Glauben einzuführen und darin zu begleiten.
Schließlich ist für Ausgetretene auch ein kirchliches Begräbnis nicht möglich, wenn nicht vor dem Tod ein Zeichen der Reue gegeben wurde.
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