Aus acht wird eins - mit zwei neuen Gremien

29.03.2023 |

Zwei neue Gremien werden bald in Freiburg aus der Taufe gehoben. Denn bis zum Stichtag 1.1.2026, wenn aus acht Freiburger Kirchengemeinden eine einzige wird, gibt es schon im Vorfeld einiges zu entscheiden. Wie dies für Freiburg konkret umgesetzt werden kann, war beherrschendes Thema der letzten Sitzung der Lokalen Projektleitung. Ihr Vorschlag dazu liegt derzeit in den einzelnen Pfarrgemeinde- und Stiftungsräten zur Diskussion. Ein Blick darauf...

 

Die allgemeinen Erläuterungen zum VEG (Erzdiözese Freiburg) finden Sie unter diesem Link

Das Vorfeld-Entscheidungen-Gesetz (VEG) schafft in der Erzdiözese die Grundlage, dass vor Errichtung der neuen Pfarreien zum 1. Januar 2026 Entscheidungen getroffen werden können, die alle betroffenen Pfarreien gemeinsam betreffen. Es gründet auf dem Prinzip der Subsidiarität: Was die untere Ebene besser kann, soll dort erledigt werden. Leitend soll das Gemeinsame sein: Wie gelingt es, eine lebendige und gut funktionierende Pfarrei Freiburg zu entwickeln? Die Pfarrei neu wird deckungsgleich mit der bisherigen Größe des Dekanats und der Gesamtkirchengemeinde sein und zum 01.01.2026 errichtet.
 

Welche Themen sind es, die alle Kirchengemeinden gemeinsam betreffen?

Das VEG sieht vor, dass die Vollversammlung aller Pfarrgemeinderäte und die Vollversammlung aller Stiftungsräte sich um die entsprechenden gemeinsamen Themen kümmern:
Im Bereich der Pfarrgemeinderäte können dies z.B. Schwerpunkte und innovative Projekte in der Pastoral sein.
Im Bereich Stiftungsräte sind zu nennen die Organisation von Pfarrbüros, Neuzuweisung von Personal, Finanzierung gemeinsamer Aufgaben, Immobilienmaßnahmen von herausragender finanzieller oder strategischer Bedeutung und der Aufbau eines zentralen Pfarrbüros.
Im Rahmen des VEG getroffene Entscheidungen sind für die jetzt bestehenden Kirchengemeinden bindend. Jede Kirchengemeinde kann aber gegen Beschlüsse Einspruch einlegen und ein Mediationsverfahren anstreben.
 

Wie kommt das Dekanat Freiburg zu den neuen Gremien?

Im Folgenden ist dargestellt, welche Vorgehensweisen die Lokale Projektleitung vorschlägt. Dieser Vorschlag liegt derzeit den Pfarrgemeinderäten und Stiftungsräten aller acht Kirchengemeinden zur Diskussion vor.

Damit nötige Entscheidungen gut vorbereitet und im gegenseitigen Vertrauen getroffen werden können, hat die Lokale Projektleitung folgenden Vorschlag entwickelt:
Die Pfarrgemeinderäte und Stiftungsräte aller Kirchengemeinden kommen zu gemeinsamen Sitzungen in Präsenz zusammen. Zunächst wird die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte tagen, direkt anschließend die Vollversammlung der Stiftungsräte. Der Versammlungsleiter bis zur Wahl eines Vorstandes ist der Dekan.
Die Versammlung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder eines jeden Rats (d.h. eines jeden Pfarrgemeinderats und eines jeden Stiftungsrats) anwesend ist. Deshalb ist es wichtig, dass dieser Termin von allen berücksichtigt wird.
Für die Arbeitsweise der Vollversammlungen gelten die Satzung der Pfarrgemeinderäte und die gemeinsame Geschäftsordnung für die Pfarrgemeinderäte und Dekanatsräte in der Erzdiözese Freiburg.

Der Vorschlag für die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte

Die Versammlung wählt einen Vorstand, der aus dem Vorsitzenden und der Stv. Vorsitzenden des Dekanatsrats besteht. Dem Vorstand gehört kraft Amtes bis zur Ernennung des Leitenden Pfarrers der Pfarrei neu der Pfarrer an, der als lokaler Projektkoordinator ernannt ist (= Dekan Alexander Halter). Anschließend wird die Vollversammlung der Pfarrgemeinderäte einen (kleineren) beschließenden Ausschuss einrichten, der an ihrer Stelle Entscheidungen trifft, damit bei relevanten Entscheidungen nicht jedes Mal eine Vollversammlung einberufen werden muss. Der beschließende Ausschuss soll so zusammengesetzt sein, dass alle Kirchengemeinden unabhängig von der Anzahl der Gemeindemitglieder mit je zwei Mitgliedern vertreten sind. Eine Person sollte nach Möglichkeit der/die Vorsitzende des jeweiligen Pfarrgemeinderats sein, die andere Person ein weiteres gewähltes und stimmberechtigtes Mitglied des Pfarrgemeinderats. Der beschließende Ausschuss besteht damit aus 16 Personen, zuzüglich des Pfarrers, der als Lokaler Projektkoordinator ernannt ist (= Dekan Alexander Halter).
Der beschließende Ausschuss hat folgende Zuständigkeiten: Schwerpunktsetzungen in der Pastoral, Entwicklung und Durchführung innovativer Projekte.

 

Vorschlag für die Vollversammlung der Stiftungsräte

Der Vorstand der Stiftungsräte soll sich aus dem Vorsitzenden und dem Stv. Vorsitzenden der Gesamtkirchengemeinde zusammensetzen (= Dekan Alexander Halter, Franz-Peter Dussing). Die Vollversammlung der Stiftungsräte soll ebenso einen (kleineren) beschließenden Ausschuss einrichten, der an ihrer Stelle Entscheidungen trifft. Dies soll in Personalunion der bestehende Gesamtstiftungsrat der Gesamtkirchengemeinde sein, in dem alle Kirchengemeinden vertreten sind. Der beschließende Ausschuss hat folgende Zuständigkeiten: Organisation von Pfarrbüros, Neuzuweisung von Personal, Finanzierung gemeinsamer Aufgaben, Immobilienmaßnahmen von herausragender finanzieller oder strategischer Bedeutung, Aufbau eines zentralen Pfarrbüros.


Einbindung der Lokalen Projektleitung im Rahmen des VEGs

Entscheidungen, die im Rahmen des VEGs getroffen werden, stehen im direkten Kontext zur Kirchenentwicklung 2030 im Dekanat Freiburg. Daher ist es sinnvoll, die bestehende Lokale Projektleitung einzubinden, in der u.a. ebenfalls alle Kirchengemeinden vertreten sind.
Hierfür wird in den beiden Vollversammlungen der Pfarrgemeinderäte und der Stiftungsräte die Lokale Projektleitung als ein „beratender Ausschuss“ eingesetzt, der zu relevanten Themen unter Beachtung der Regeln von Öffentlichkeit bzw. Nicht-Öffentlichkeit Vorschläge erarbeitet.

"Beide Gremien werden Vertrauensübungen sein"

Mit dem dargestellten Procedere ist die demokratische Legitimität aus den bisherigen Gremien heraus gesichert - um arbeitsfähig zu sein, ist es dennoch notwendig, in ein gesundes Miteinander zu kommen. Die nächsten Schritte sind, so eine Stimme aus der Lokalen Projektleitung, bereits "die ersten Vertrauensübungen" auf dem Weg nach 2026. Der behutsame und wohlwollende Umgang der heutigen Kirchengemeinden untereinander wird damit vorausgesetzt.