Die Gründungsvereinbarung für die neue Kirchengemeinde Freiburg i. Brsg. steht! Das neun Seiten starke Papier fasst die Ergebnisse und Entscheidungen der Projektphase seit Oktober 2023 für überwiegend pastorale Themen zusammen und ist somit ein „Grundstein auf Papier“ für die neue Pfarrei. Das macht sie zu einem wichtigen Symbol für den gemeinsamen Start 2026. Was man dazu wissen muss.
Das Arbeitsdokument gibt nicht (nur) den Ist-Zustand wieder, sondern zeichnet ein erstes Bild der künftigen Ausrichtung. Gleichzeitig ist sie aber auch wiederum wortwörtlich „nur“ ein Grundstein: die Mauern, Wände, Decken und Räume sollen und müssen folgen.
Die Gründungsvereinbarung an sich …
Im ersten Teil ist das Profil der neuen Pfarrei beschrieben: Vision, Werte und strategischen Ziele. Im zweiten Teil werden organisatorische Gegebenheiten und Entscheidungen zusammengefasst, welche die rechtlichen und diözesanen Rahmensetzungen sowie die Grundaufgaben der neuen Pfarrei betreffen.
… und ihre Anlage 2
Die Gründungsvereinbarung entstand unter Beteiligung vieler hauptberuflicher und ehrenamtlicher Personen: Aus 17 Themengruppen und vielen Stunden Arbeit flossen die Ergebnisse nun in die fast schon legendär gewordene Anlage 2 ein: Auf sage und schreibe 38 Seiten sind dort die verschiedensten pastoralen Felder „beackert“ worden, um „Auftrag und Handlungsorientierung für den Start in die Kirchengemeinde“ zu sein.
Quasi als Präambel darf dabei der von der Lokalen Projektleitung eingefügte Kommentar gelten:
„Wir sind uns bewusst, dass wir die Zahl der pastoralen Handlungsfelder bislang nicht reduziert, sondern einzelne Aufgaben vor allem auf die Zukunft hin profiliert haben. Leitend sind für uns dabei das Subsidiaritätsprinzip, der Abbau von Doppelstrukturen, das Hineinwirken der Kirchengemeinde in die ganze Gesellschaft und die Stärkung ehrenamtlichen Engagements. Künftige vereinheitlichte Gremien und Kommunikationsstrukturen werden eine Weiterentwicklung der pastoralen Handlungsfelder und eine Zuspitzung hin zu situationsgerechten Schwerpunktsetzungen leichter ermöglichen.“
Die fast-finale Fassung nahmen im Juni nochmals die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Konferenz in Ludwigshafen unter die Lupe und brachten weitere – minimale - Ergänzungen ein. Diese Fassung wurde in den acht Pfarrgemeinderäten diskutiert und darüber abgestimmt, bevor sich am 24. September 2024 alle Pfarrgemeinderäte in einer Vollversammlung zur gemeinsamen Verabschiedung der Gründungsvereinbarung treffen werden. Bis Ende September 2024 wird diese dem Erzbischöflichen Ordinariat zur Prüfung vorgelegt. Auch über dessen Rückmeldung wird an der Vollversammlung zu sprechen sein. Die Anwesenheit möglichst aller stimmberechtigten Pfarrgemeinderät*innen Freiburgs ist daher nötig: Zunächst zum Beraten und Beschließen - und dann hoffentlich zum Feiern.
Ein Ringen, das optimistisch stimmt
Das akribische Ringen um Inhalte und Formulierungen, um Enthaltenes und Ausgelassenes, Verzicht und Akzentuierung, Innovation und Bewahrung kann man rückblickend gar nicht hoch genug einschätzen. Dafür zollen die verantwortlichen Projektkoordinatoren, Dekan Alexander Halter und Dr. Ruth Scholz, den Mitwirkenden ihren größten Respekt. „Allen, die sich hier mit Herzblut und Leidenschaft eingebracht haben, oft während ihrer Freizeit und im Ehrenamt, gilt unser Dank! Es ist beachtlich und auch außerordentlich wichtig, dass eine so breite Basis engagierter Menschen das Dokument nun mit Leben gefüllt hat. Das Ergebnis unserer ersten gemeinsamen Arbeit kann sich sehen lassen - und stimmt sehr optimistisch für unser Zusammenwirken ab 2026 in der neuen Kirchengemeinde Freiburg i. Br..“
Die Zahl der Menschen, die in Freiburg an der Gründungsvereinbarung am Ende mitgewirkt haben, dürfte tatsächlich in einem mittleren dreistelligen Bereich liegen: Mehr Partizipation ist kaum vorstellbar. (sr)